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Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke
Bürgerliches Recht, Europäisches Privat- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung und Europäische Rechtsgeschichte
Kurzbiografie
Hans Schulte-Nölke, geboren 1963, wurde 2008 auf den Lehrstuhl berufen. Er hat in Münster studiert und war anschließend Mitglied im Graduiertenkolleg Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main; Promotion 1994, zweites Staatsexamen 1995, bis 1997 Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Münster, 1998 – 1999 Senior Researcher am Forschungszentrum für Unternehmensrecht der Universität Nijmegen (Niederlande), Forschungsaufenthalte in mehreren europäischen Ländern; Habilitation an der Universität Münster 2000; Professur für Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Rechtsvergleichung, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte an der Universität Bielefeld 2001 bis 2008. Seit 2013 ist Hans Schulte-Nölke außerdem Professor im Nebenamt an der Radboud-Universität Nijmegen.
Forschung
Hans Schulte-Nölke lehrt und forscht sowohl zum geltenden Recht als auch zur Rechtsgeschichte. Das Lehr- und Forschungsprogramm zum geltenden Recht erstreckt sich über die Felder Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht, Europäische Rechtsangleichung, Privatrecht der Europäischen Union, Rechtsvergleichung, Vertragspraxis, Verzug und Zinsen, Vertriebsrecht, Verbraucherrecht. Hans Schulte-Nölke erstattet auch Gutachten für Gerichte (§ 293 ZPO) und Anwaltskanzleien zu einer Reihe von ausländischen Rechtsordnungen, insbesondere zum niederländischen Recht. Die rechthistorische Lehre und Forschung umfasst die gemeinsamen Grundlagen der Europäischen Rechtsordnungen, das Entstehen der nationalen Rechtsordnungen sowie Justiz und Rechtspraxis vom Sachsenspiegel bis zum 20. Jahrhundert. Außerdem wirkt Hans Schulte-Nölke an der juristischen Fortbildung von Rechtsanwälten in den Bereichen Europäisches Wirtschaftsrecht, Vertriebsrecht, Vertragsrecht, Deliktsrecht und Sachenrecht mit.